
Recht, über ein Bankkonto oder -depot verfügen zu können. Grunds. hat dieses Recht jeder Konto- und Depotinhaber , es sei denn, er ist geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig. Die Bank stellt die Verfügungsbefugnis (-berechtigung) bei Konten und Depots sowie in sonstigen Bereichen durch Legitimationsprüfung, Unterschriftsprobe u. ...
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